Geldwerter Vorteil – der Firmenwagen

Geldwerter Vorteil – der Firmenwagen
Der Dienstwagen als geldwerter Vorteil

Neben dem regulären Gehalt ist es dem Arbeitgeber möglich, seinen Angestellten einen geldwerten Vorteil zukommen zu lassen. Ein geldwerter Vorteil sind also die Formen der Vergütung, die nicht in Geld ausbezahlt werden und über den normalen Lohn hinausgehen. Bekannter ist der Begriff Sachbezug oder auch Sachleistung. Hierzu zählen der Firmenwagen, ein Firmenhandy, das Firmenlaptop oder Förderungen. Einige der Sachwerte sind steuerpflichtig, andere nicht.

Die bekannteste Form des geldwerten Vorteils ist der Firmenwagen. Steuerlich muss berücksichtigt werden, ob der Dienstwagen auch für private Zwecke genutzt werden darf oder nicht. Bei einer Privatnutzung kann zwischen der Ein-Prozent Regel oder einem Fahrtenbuch entschieden werden. Bei der ersten Variante wird pauschal jeden Monat ein Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des genutzten Fahrzeugs versteuert. Für die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz kommen pro Kilometer noch einmal 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises hinzu. Als Faustregel gilt: Je teurer der Listenpreis und je weiter die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz, je höher ist auch der geldwerte Vorteil. Gleichzeitig steigen aber auch die Abzüge vom Gehalt. Hier sollte auf jeden Fall genau durchgerechnet werden, ob sich dieser geldwerte Vorteil am Ende positiv auswirkt oder nicht.  

Aspekte, die mit berücksichtigt werden sollten, sind unter anderem die Inspektionen und regelmäßigen Reifenwechsel. Bei einem Dienstfahrzeug kümmert sich in den meisten Fällen das Unternehmen um die Termine, es gibt also ein sogenanntes Rund-um-Sorglos Paket. Auch sollte sich die Frage gestellt werden, ob mit einem Firmenwagen auf das private Auto verzichtet werden kann. Versicherungen, Wartung und Inspektionskosten entfallen in diesem Szenario. Nicht zu Letzt ist es wichtig, wer alles mit dem Dienstwagen fahren darf. Nur der Arbeitnehmer? Oder auch Familienangehörige? Und wird die Tankfüllung vollständig vom Arbeitgeber übernommen oder müssen beispielsweise Fahrten in den Urlaub oder ab einem bestimmten Kilometerstand pro Monat die Kosten selbst getragen werden?

Wenn diese Punkte alle zur Zufriedenheit beantwortet werden können, ist ein Firmenfahrzeug definitiv eine sehr positive Sachleistung.

(Foto: Pixabay)