Sabbatical: Auszeit vom Job

Sabbatical: Auszeit vom Job
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Ein Sabbatical ist eine Auszeit vom Job. In vielen Bewerbungen, in denen eine Lücke im Lebenslauf zu erkennen ist, schreiben findige Bewerber diese Nicht-Tätigkeits-Zeit als Sabbatical in den Lebenslauf. Hört sich vieleicht auch einfach besser an, als dass man ein Jahr arbeitslos war.

Aber prinzipiell ist gegen ein Sabbatical nichts einzuwenden. Nachdem alle von Burnout sprachen und ganz, ganz viele burnout-gefährdet waren, sprachen auf einmal alle vom Sabbatical, also von der Auszeit vom Job. Prinzipiell okay, manchmal sind die Batterien eben leer. Und bevor man den Spaß am Job komplett verliert, macht man lieber eine Auszeit vom Job. Klar gibt es Urlaub, und jenachdem wie an den Urlaub mit Brückentagen und Feiertagen legt, auch ordentlich viel. Aber manchmal reicht das fürs Aufladen der Batterien, oder um wichtige Lebensträume zu verwirklichen immer noch nicht.

Momentan hört man es wieder weniger. Eventuell ist die an vielen Arbeitsplätzen vorhandene Kurzarbeit oder der Umstand, dass eh viele am Heimarbeitplatz, pardon: im Home Office arbeiten, ein Sabbatical momentan uninteressant. Vielleicht, weil es auch momentan nicht infrage kommt, weil man eh nicht reisen, ausgehen, leben kann; und weil der ein oder andere überhaupt um den Fortbestand seines Arbeitsplatzes sich sorgt, und ein Sabbatical für ihn daher kein Thema ist.

Ein Sabbatical dauert zwischen drei Monaten, was auch oft als “Kurz-Sabbatical” bezeichnet wird, und zwölf Monaten, wo man dann vom  “Sabbatjahr” spricht. in Sabbatical kann auch länger dauern, nur dann ist es eventuell kompliziert den / die Mitarbeiter(-in) wieder in den Business-Alltag der Firma wieder zzu integrieren. Viele Branchen entwickeln sich so rasant, dass Mitarbeiter durch eine zu lange Freistellung eventuell komplett raus sind.

Ein Sabbatical kann in verschiedenen Formen stattfinden oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Ein Anspruch auf ein Sabbatical besteht in Deutschland nicht, mit Ausnahme von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. In einigen wenigen Fällen, zum Beispiel in der Chemie-Industrie, ist im Tarifvertrag festgeschrieben, dass Mitarbeiter ein Sabbatical einlegen dürfen. Die meisten Angestellten in der freien Wirtschaft aber haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Auszeit vom Job, selbst wenn Kollegen bereits ein Sabbatical gemacht hatten. Die individuelle Einwilligung des Arbeitgebers ist immer notwendig.

 

 

 

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