Die Frage des rechtlichen Stands
Es ist eine Frage, die sich viele Unternehmer, vor allem Einzelunternehmen, immer wieder stellen. Bleibe ich Einzelunternehmer oder schreibe ich meine Firma um?
Auf diese Frage möchten wir heute einige Antworten geben, damit sie sich leichter Entscheiden können.
Die Vorteile einer UG
Die Vorteile darin, eine UG zu sein, liegt im besonderen, in der Haftungsbeschränkung. Während sie bei einem Einzelunternehmen auch mit ihrem privaten Hab und Gut hafte, tun sie das bei der UG nur mit dem Vermögen des Unternehmens. Des Weiteren, ist die Gründung einer UG deutlich günstiger, als es bei ihrem großen Bruder, der GmbH, der Fall ist.
Die Gründung
In der Gründung einer UG gibt es besondere Vorteile. Sie lässt sich, zumindest im Idealfall, mit einem Stammkapital von einem Euro gründen. In der Praxis wird es zwar keinen Steuerberater geben, der einem das empfehlen wird, doch möglich ist es.
Der Gewinn
Bei mehreren Gesellschaftern ist die Ausschüttung auch geregelt. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt prozentual, nach dem eingezahlten Stammkapital. Wenn Gesellschafter 1 also 50 Euro eingezahlt hat, die anderen beiden Gesellschafter jedoch nur 25 Euro eingezahlt haben, erhält Gesellschafter 1 also auch Gewinn in Höhe der beiden anderen Gesellschafter zusammen.
Die Umwandlung
Wenn ein Stammkapital von 25.000 erreicht ist, lässt sich das Unternehmen ebenfalls, simpel in eine GmbH umwandeln. Dazu bedarf es dann lediglich noch eines Antrages, welcher an das zuständige Amt geschickt werden muss.
Die Nachteile
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, welche man vor der Gründung einer UG beachten sollte. Sowohl bei dem Thema Gewinn, als auch bei der Haftung .
Die Nachteile bei dem Gewinn
Während man als Einzelunternehmer sich den Gewinn einstecken kann, ist es bei einer UG nicht so einfach. Bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, ist man dazu verpflichtet, mindestens ein Viertel des Gewinns dem Stammkapital zu zuführen.
Die Nachteile bei der Haftung
Zwar ist die Haftung aufgrund der Rechtsform beschränkt, jedoch gibt es etwas, was man dabei beachten sollte. Die Haftungsbeschränkung greif nämlich erst, wenn das Unternehmen offiziell, in der zuständigen Behörde eingetragen wurde.
Resultat
Es lässt sich aus den Informationen also schließen, dass dieser Vorgang gut überlegt sein will. Wenn man genug Gewinn abwirft, dass man auch mit ¾ des Gewinns seine persönlichen Unkosten gedeckt bekommt, ist die Umschreibung auf eine UG eine gute Idee. Sollte man jeden Cent brauchen, wird sowohl die Gründung als das Viertel des Gewinns, welches man nicht anrühren darf, eventuell dafür sorgen, dass man seine Unkosten nicht gedeckt bekommt.