Reden wir von der Treuhand, meinen wir eigentlich die Treuhandanstalt. Sie hatte nach der Wiedervereinigung die Aufgabe die knapp 8.400 volkseigenen Betriebe (VEB) der ehemaligen DDR in die Marktwirtschaft der Bundesrepublik zu überführen. Die Treuhandanstalt (auch THA oder nur kurz Treuhand genannt) war eine in der Spätphase der DDR gegründete Anstalt des öffentlichen Recht. Im Umfeld der Privatisierung kam es auch zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.
Am 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt. Die BvS war eine Anstalt des öffentlichen Rechts und hatte die Aufgabe, ehemalige DDR-Vermögenswerte zu verwalten und zurückzuführen. Ihr wurden verschiedene Aufgaben übertragen, wie beispielsweise die Fortführung von Hilfsprogrammen für die neuen Bundesländer oder die Unterstützung von Sonderprojekten wie der Entschädigung ehemaliger politischer Häftlinge der DDR. Die BvS hatte neben der Abwicklung von verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt auch weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung. Dazu gehörten beispielsweise die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den neuen Bundesländern, sowie die Übernahme von Staatsverträgen und die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich des ehemaligen DDR-Vermögens. Sie verwaltete außerdem Grundstücke, Gebäude und Wohnungen, welche im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung in das Eigentum des Bundes übergegangen waren. Kritisiert wurden unter anderem die Arbeitsweise und Entscheidungen der Anstalt, die Verluste in Milliardenhöhe verursachte und zahlreiche Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern vernichtete. Auch der Vorwurf von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität führte zu Verunsicherung und Kritik an der Arbeit der Treuhandanstalt. Bei den Betrugsfällen handelt es sich um hohe Millionenbeträge Einige der bekannt gewordenen Fälle wurden vor Gericht verhandelt und führten zu Verurteilungen. Trotz der Kritik wird jedoch auch betont, dass die Privatisierung der ostdeutschen Unternehmen notwendig war, um sie langfristig wettbewerbsfähig zu machen und die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland zu fördern. Einige der wichtigsten Aufgaben, die von der BvS bewältigt wurden, waren die Privatisierung von Staatsbetrieben in den neuen Bundesländern ,die Rückgabe von enteignetem Eigentum an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben, die Abwicklung von Unternehmen, die nicht wirtschaftlich waren oder deren Tätigkeit nicht mehr benötigt wurde, die Entschädigung ehemaliger politischer Häftlinge der DDR, die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs, die Verwaltung des sogenannten Einheitsvermögens, das aus dem Ausgleichsfonds der Deutschen Einheit finanziert wurde. Aus diesem Fonds wurden insbesondere Investitionen in den neuen Bundesländern getätigt, um den wirtschaftlichen Aufbau zu fördern. Obwohl viele der ursprünglichen Aufgaben der BvS erledigt wurden, gibt es immer noch einige Themen, die bis heute nicht vollständig gelöst wurden. Zum Beispiel gibt es immer noch Ansprüche auf Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern, die während des Zweiten Weltkriegs für deutsche Unternehmen gearbeitet haben. Auch in Bezug auf die Rückgabe von enteignetem Eigentum gibt es immer noch offene Fragen und Konflikte, insbesondere in Bezug auf die Rückgabe von Grundstücken und Gebäuden.
Die BvS bestand bis Ende 2000, als sie aufgelöst und ihre verbliebenen Aufgaben auf andere Bundesbehörden übertragen wurden.
Nach der Auflösung wurde die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) durch das Vermögensgesetz abgelöst. Ein Teil der Aufgaben der BvS wurden auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen übertragen, während andere Aufgaben von verschiedenen Ministerien und Behörden übernommen wurden. Die Abwicklung von noch offenen Fällen erfolgt seither durch die zuständigen Ministerien und Behörden.
Nach der politischen Wende wurde auch die Staatsbank der DDR von der Treuhandanstalt abgewickelt und in die Deutsche Kreditbank AG und die Staatsbank Berlin aufgeteilt. Die Deutsche Außenhandelsbank AG wurde von der Treuhandanstalt an die WestLB verkauft, die auch die Altschuldenforderungen übernahm. Die Deutsche Handelsbank wurde von der Bank für Gemeinwirtschaft gekauft. Das Energiekombinat Braunkohle Senftenberg wurde in die Lausitzer Braunkohle AG umgewandelt und 1994 verkauft. Das Kombinat Kali wurde von Wintershall übernommen und mit der K+S AG fusioniert. Das Kaliwerk Bischofferode wurde an die Kali und Salz AG verkauft und wenig später abgewickelt. Ende 2000 wurde die BVS AG von der HypoVereinsbank übernommen und in die Bankgesellschaft Berlin integriert. Im Jahr 2005 kam es dann zu einem Skandal um riskante Spekulationen der Bankgesellschaft Berlin, was zu einer hohen Belastung für das Land Berlin führte. Die Bank wurde schließlich 2007 aufgeteilt und die meisten Teile wurden an die Landesbank Berlin verkauft.