Jeder kennt sie oder hat sie zumindest schon einmal in einem Vertrag gelesen oder gesehen oder sogar schon mal unterschrieben oder selbst in einen Vertrag aufgenommen. Die Rede ist von der salvatorischen Klausel.
Vom Wortlaut her in etwa: „Sollte ein Passus oder mehrere Passi dieses Vertrags unwirksam sein, so bleiben alle anderen Passi dieses Vertrags davon unberührt und gültig“.
Der lateinische Ursprung der Klausel ist „salvatorius“ und bedeutet so viel wie „erhaltend und bewahrend“. Die salvatorische Klausel soll die Gültigkeit von Verträgen gewährleisten, selbst wenn einzelne Bestandteile des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, unwirksam sind. So soll die
salvatorische Klausel vor allem verhindern, dass ein gesamter Vertrag unwirksam wird, nur weil es vielleicht ein Teil des Vertrags ist. Die salvatorische Klausel dient der Schadensbegrenzung.
Das bedeutet aber nicht, dass eine salvatorische Klausel ein Freifahrtschein, um alles in einen Vertrag schreiben zu können, was man möchte. Auch trotz einer salvatorischen Klausel kann ein ganzer Vertrag unwirksam werden, wenn er zum Beispiel gegen die guten Sitten verstößt.
Am besten hilft ein Anwalt beim Aufsetzen eines Vertrags oder kann zumindest einen aufgesetzten Vertrag prüfen.
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